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Patientenrecht

Pflegekraft am Patientenbett bei der Aufklärung
Wie können wir Ihnen helfen?

Beim Bundesministerium für Gesundheit finden Sie die aktuellsten Informationen zur Patientenverfügung:

Seite des Bundesgesundheitsministeriums

Neben dem Anspruch auf medizinische Versorgung haben Patientinnen und Patienten auch einen Rechtsanspruch auf Aufklärung durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Diese sind verpflichtet, über Bedeutung, Tragweite, Chancen und Risiken der Behandlung, der Untersuchungsverfahren, Operationen sowie der Wirkungen von Medikamenten Auskunft zu geben.

Vor Operationen oder anderen Eingriffen wird (außer im Notfall) ihr Einverständnis durch eine Unterschrift eingeholt.

Als Patientin oder Patient haben Sie Rechte, die Sie schützen. So wird sichergestellt, dass auch nach Ihrem Willen gehandelt und behandelt wird. Das liegt uns sehr am Herzen.

Hier finden Sie Ihre Rechte auf einen Blick.

Ihre Rechte im Vordergrund

Die Patientenrechte regeln das reibungslose Miteinander zwischen Patienten und Klinik. Die Einhaltung der Patientenrechte liegt uns sehr am Herzen.

Pflegekraft gibt einer Patientin die Hände

Aufklärung
Neben dem Anspruch auf medizinische Versorgung haben Patientinnen und Patienten auch einen Rechtsanspruch auf Aufklärung durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Diese sind verpflichtet, über Bedeutung, Tragweite, Chancen und Risiken der Behandlung, der Untersuchungsverfahren, Operationen sowie der Wirkungen von Medikamenten Auskunft zu geben.

Schweigepflicht
Die Wahrung der Privatsphäre ist in unserem Klinikum gewährleistet. Das gesamte Klinikpersonal unterliegt der medizinischen Schweigepflicht über alle mit der Erkrankung in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten.

Unterschrift
Vor Operationen oder anderen Eingriffen (außer im Notfall) wird das Einverständnis der Patientin beziehungsweise des Patienten eingeholt. Dies geschieht durch eine Unterschrift.

Akteneinsicht und Datenschutz
Alle Aufzeichnungen über Behandlung und Krankheitsverlauf sowie Angaben zur Person werden in einer Patientenakte streng vertraulich geführt. Es ist streng geregelt, wer auf die Akten Zugriff hat. Informationen dazu finden Sie unter dem Reiter Datenschutz. Patientinnen und Patienten haben grundsätzlich das Recht, die über sie geführten Unterlagen einzusehen. Es besteht darüber hinaus auch die Möglichkeit, gegen Gebühr Kopien der Unterlagen zu erhalten. Die Originale müssen im Besitz des Krankenhauses verbleiben.

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung können Sie im Voraus schriftlich erklären, ob und wie Sie in bestimmten Fällen medizinisch behandelt werden wollen.

Pflegekraft beim Durchsehen einer Patientenakte

Hier können Sie festhalten, wann und ob in bestimmten Situationen bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind. Sie ermöglicht es, Ihr Selbstbestimmungsrecht zu wahren, auch wenn Sie sich nicht mehr äußern können.

Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass Ärzte und Pflegekräfte an eine schriftliche Patientenverfügung gebunden sind. Nur in bestimmten Fällen darf eine betreuende oder bevollmächtigte Person als Vertretung mitentscheiden.

Mehr Informationen zur Patientenverfügung finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit: 

Seite des Bundesgesundheitsministeriums