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Sozialdienst und Entlassmanagement

Pflegekraft bei der Durchsicht einer Patientenakte
Wie können wir Ihnen helfen?

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialdienstes beraten Patienten und ihre Angehörigen in allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit Ihrer Erkrankung oder durch ihren Krankenhausaufenthalt ergeben. Sie unterliegen der Schweigepflicht. Die Beratung ist kostenlos.

Die Entlassung eines Patienten wird bereits bei Aufnahme mitgeplant. Verschiedene Bereiche des Klinikums nehmen hier besonders die Anschlussversorgung des Patienten nach seinem Klinikaufenthalt in den Blick. Inhalte des Entlassmanagements sind beispielsweise der Anspruch auf einen Entlassbrief, die Einführung eines elektronischen Medikationsplans sowie die Verordnungsmöglichkeit für Heil- und Hilfsmittel, Arzneimittel und häusliche Krankenpflege sowie die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit.

Ihr Beitrag zur Entlassung…

  • Nehmen Sie zeitnah Kontakt zu Ihrem weiterbehandelnden Haus-/Facharzt auf
  • Beachten Sie, dass Sie Rezepte innerhalb von drei Werktagen (einschl. Samstag) nach der Entlassung in der Apotheke einlösen können
  • Beginnen Sie Ihre verordneten Heilbehandlungen (z.B. Physiotherapie) innerhalb von 7 Tagen.

Fachkompetente Beratung und Unterstützung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialdienstes beraten Patienten und ihre Angehörigen in allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit Ihrer Erkrankung oder durch ihren Krankenhausaufenthalt ergeben.

Pflegekraft gibt einer Patientin die Hände

Selbstverständlich unterliegen wir der Schweigepflicht und dem Datenschutz.

Ärzte und Pflegepersonal vermittelt gerne ein vertrauliches Gespräch. Sie können aber auch jederzeit selbst Kontakt mit dem Sozialdienst aufnehmen.

Die Beratung und Hilfe ist kostenlos.

 

 

     

     

    Unser Sozialdienst berät Sie gerne zu folgenden Themen:

    Medizinische Rehabilitation:

    • Einleitung von stationären und ambulanten Anschlussheilbehandlungen, sowie geriatrischen Rehabilitationsmaßnahmen

    Sozialrechtliche Beratung

    • Pflegeversicherung
    • Beratung bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht, Grundsicherungsleistungen, Hilfe zur Pflege
    • Hilfe bei der Antragstellung
    • Betreuungsrecht / Vollmachten
    • Einleitung einer gesetzlichen Betreuung

    Beratung

    • Beratung und Vermittlung von Patienten mit persönlichen und sozialen Notlagen
    • Suchtprobleme (Beratung durch die Fachstelle Sucht des Landkreises Tuttlingen)

    Abklärung und Organisation der weiteren Versorgung zu Hause

    • Hilfsmittel
    • Ambulante Pflegedienste
    • Nachbarschaftshilfe, Haushaltshilfe
    • Essen auf Rädern
    • Hausnotruf
    • 24-Stunden-Pflege
    • Tagespflege

    Abklärung und Organisation der Versorgung außerhalb des häuslichen Umfelds

    • Kurzzeitpflege
    • Dauerpflege

    Psychosoziale Beratung

    • Unterstützung bei seelischen Belastungen, Krankheitsverarbeitung, persönlichen und familiären Konflikten
    • Zukunftsperspektiven erarbeiten

    Unterstützung rund um die Entlassung

    Wie geht es nach einem Krankenhausaufenthalt weiter? Unser Entlassmanagement beginnt schon bei der Aufnahme von Patienten im Klinikum.

    Krankenschwester schiebt Krankenbett durch den Flur

    Wenn Versorgungsdefizite festgestellt werden, können bereits ab dem ersten Tag in der Klinik die passenden Maßnahmen ergriffen werden. Das Klinikum Landkreis Tuttlingen hat –  in multidisziplinärer Zusammenarbeit – sichere und transparente Standards im Rahmen des Entlassmanagements etabliert, um Ihren individuellen Bedarf für eine Anschlussversorgung möglichst frühzeitig festzustellen und um die entsprechenden Informationen weiterzugeben.
    Inhalte des Entlassmanagements sind beispielsweise der Anspruch auf einen Entlassbrief, die Einführung eines elektronischen Medikationsplans sowie die Verordnungsmöglichkeit für Heil- und Hilfsmittel, Arzneimittel und häusliche Krankenpflege sowie die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit.

     

    Sozialdienst und Pflegeüberleitung helfen

    Eine Pflegeüberleitung ist in enger Zusammenarbeit mit dem klinikeigenen Sozialdienst für Sie tätig, um die notwendigen Schritte für die Zeit nach dem Klinikaufenthalt mit Ihnen zu planen. Wenn Sie als Patientin beziehungsweise Patient oder Angehöriger Unterstützung benötigen, berät Sie die Pflegeüberleitung zu pflegefachlichen und sozialen Themen.

    Dazu gehören beispielsweise

    • Organisation der häuslichen Weiterversorgung
    • Information und Kontakt zu ambulanten Angeboten
    • Unterstützung bei der Hilfsmittelversorgung

    Die Mitarbeiter des Sozialdienstes unterstützen Sie bei:

    …Antragstellungen und Kostenübernahmen (zum Beispiel Beantragung des Pflegegrad) durch die Sozialversicherungsträger (Pflegekasse, Krankenkasse, und Anderes)
    …Beantragung und Versorgung mit (Pflege-) Hilfsmitteln
    …Vermittlung zu ambulanten Pflegediensten oder stationären Einrichtungen (zum Beispiel Kurzzeitpflege)
    …Koordination und Organisation nachstationärer Behandlungen (zum Beispiel Anschlussheilbehandlungen, Rehabilitation)
    …Vermittlung von medizinisch-pflegerischen  Dienstleistern, Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen

    Unser interdisziplinäres Team berät Sie außerdem bei:

    …persönlichen, familiären oder beruflichen Problemstellungen
    …sozialrechtlichen Fragen (zum Beispiel Beratung zur Schwerbehinderung)
    …Leistungen, die im Zusammenhang mit onkologischen Erkrankungen in Anspruch genommen werden können
    …finanziellen Notlagen und geben Lösungsmöglichkeiten an.

      Zwei Mitarbeiterinnen am Stationstresen

      Ablauf der Entlassung

      Am Enlasstag auf Station…

      • Händigen wir Ihnen einen aktuellen Medikamentenplan, Dokumentationsausweise zu Prothesen oder Schrittmachern aus
      • Erstellen Ihnen für weiterbehandelnde Leistungserbringer oder nachsorgende Einrichtungen alle relevanten Informationen in Form eines Entlassbriefs oder Überleitungsberichts
      • Können wir Ihnen dringend erforderliche Medikamente zur Überbrückung für circa eine Woche rezeptieren
      • Stellen Ihnen für die stationäre Zeit in der Klinik eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus

       

      Ihr Beitrag zur Entlassung…

      • Nehmen Sie zeitnah Kontakt zu Ihrem weiterbehandelnden Haus-/Facharzt auf
      • Beachten Sie, dass Sie Rezepte innerhalb von drei Werktagen (einschließlich Samstag) nach der Entlassung in der Apotheke einlösen können
      • Beginnen Sie Ihre verordneten Heilbehandlungen (zum Beispiel Physiotherapie) innerhalb von sieben Tagen.

      Ihre Ansprechpartner

      Lea Dreher

      Lea Dreher

      Leitung Sozialdienst

      Christina Krausche

      Christina Krausche

      Sozialdienst

      Tina Delisle

      Tina Delisle

      Sozialdienst
       

      Ingeborg Szallies

      Ingeborg Szallies

      Sozialdienst

      Kontakt

      Sozialdienst

      Leitung: Lea Dreher
      Tel. 07461/97-1786
      E-Mail: l.dreher@klinikum-tut.de