Zentrale Notaufnahme (ZNA)
Wie können wir Ihnen helfen?
112 Rettungsdienst
116 117 Ärztlicher Bereitschaftsdienst
07461-97/1972 Zentrale Notaufnahme in Tuttlingen
Die Adresse der Zentralen Notaufnahme in Tuttlingen ist:
Zeppelinstraße 21
78532 Tuttlingen
Nutzen Sie den Klinikeingang und melden Sie sich am Empfang.
Infektiöse Patienten (zum Beispiel Corona-Patienten) bitte nicht das Klinikgebäude betreten, sondern an der Tür neben der Sankahalle draußen klingeln.
Die KV-Notfallpraxis wird betrieben von der Kassenärztlichen Vereinigung. Sie befindet sich im Gesundheitszentrum Tuttlingen und ist an Werktagen von 18 bis 22 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 8 bis 22 Uhr geöffnet.
Akut erkrankte Patienten können ohne vorherige Anmeldung direkt in die Notfallpraxis kommen.
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in der KV-Notfallpraxis ist ausschließlich für akut erkrankte Patienten zuständig. In lebensbedrohlichen Situationen - wie zum Beispiel Ohnmacht, Verdacht auf Herzinfarkt oder Schlaganfall - ist der Notarzt unter der Rufnummer 112 zu alarmieren oder die Zentrale Notaufnahme aufzusuchen.
Rund um die Uhr für Notfälle da
Unsere Zentrale Notaufnahme am Gesundheitszentrum Tuttlingen ist rund um die Uhr und an 7 Tagen die Woche für Notfälle geöffnet.
Medizinische Erstversorgung
Bei Notfällen wie schweren Verletzungen oder bedrohlichen Erkrankungen erhalten Patientinnen und Patienten in der zentralen Notaufnahme (ZNA) eine medizinische Erstversorgung – unabhängig davon, ob sie selbstständig, mit ärztlicher Einweisung oder mit dem Rettungsdienst in die Klinik kommen. Die Notaufnahme ist interdisziplinär organisiert. Es sind jederzeit Spezialistinnen und Spezialisten aus den verschiedenen Fachrichtungen wie der Chirurgie, Unfallchirurgie, Inneren Medizin und Gynäkologie unseres Klinikums vor Ort. Ihnen stehen weitere Fachärztinnen und Fachärzte, Radiologinnen und Radiologen, Anästhesistinnen und Anästhesisten, Intensivmedizinerinnen und Intensivmediziner und ein Team speziell ausgebildeter Pflegekräfte zur Seite.
Wann können wir Erstversorgung leisten?
Da wir keine Abteilungen für Kinderheilkunde, Urologie, Neurologie, Psychiatrie, akute Hals-Nasen-Ohren-Erkrankungen und akute Augenheilkunde haben, bitten wir Sie in diesen Notfällen idealerweise eine andere Klinik aufzusuchen. Für eine Erstversorgung steht Ihnen selbstverständlich auch unsere Notaufnahme zur Verfügung. Wir müssen Sie dann aber zur Weiterbehandlung durch einen Facharzt/eine Fachärztin gegebenenfalls in die entsprechende Klinik verlegen.
Was Sie mitbringen sollten
Wenn Sie selbst in die Notaufnahme fahren können, bringen Sie - wenn möglich - folgendes mit:
- die Chipkarte Ihrer Krankenkasse,
- eine Liste Ihrer regelmäßig eingenommenen Medikamente,
- vorhandene Nothilfe- oder Allergiepässe,
- Ihren Impfausweis,
- Arzt-/Krankenhausberichte.
Lebensrettung im Schockraum
Um eine möglichst schnelle Diagnostik und zielgerichtete Therapie zu gewährleisten, arbeiten die verschiedenen Fachdisziplinen und Berufsgruppen im Klinikum eng zusammen. Für Patientinnen und Patienten mit lebensbedrohlichen Erkrankungen – zum Beispiel nach einem Unfall, Herzinfarkt oder Schlaganfall – und Patientinnen und Patienten unter Wiederbelebungsbedingungen steht unser speziell ausgestatteter Schockraum bereit. Hier versorgt ein hochqualifiziertes Ärzteteam aus Anästhesistinnen und Anästhesisten, Chirurginnen und Chirurgen, Internistinnen und Internisten und Radiologinnen und Radiologen mit Unterstützung von besonders ausgebildeten Pflegefachkräften die Notfallpatienten nach den aktuellen Leitlinien.
Traumanetzwerk
Das Klinikum Landkreis Tuttlingen ist als lokales Trauma-Zentrum im Traumanetzwerk „Schwarzwald-Bodensee“ bereits erfolgreich rezertifiziert. Festgelegte, standardisierte Abläufe regeln in diesem Netzwerk die enge und schnelle Zusammenarbeit zwischen Notärztinnen und Notärzten, Rettungsleitstellen und Kliniken.
Qualifizierte Weiterversorgung
Im Anschluss an die Erstversorgung in der Zentralen Notaufnahme werden die Patientinnen und Patienten entweder stationär aufgenommen oder zur ambulanten Weiterversorgung entlassen. Kleinere Eingriffe wie das Nähen von Riss- und Platzwunden, das Anlegen von Schienen und Gipsverbänden oder das Wiedereinrenken von fehlgestellten Gelenken können in gesonderten Räumlichkeiten direkt vor Ort erfolgen.